STEUERN | 21. August 2026

Familienheimbefreiung für mehrere Flurstücke

Feststellungsbescheid bestimmt den Umfang der Steuerbefreiung
Der Bundesfinanzhof (BFH) stärkt die Familienheimbefreiung, indem insbesondere Garten- und Wegeflächen, die auf separaten Flurstücken liegen, in die steuerliche Begünstigung einbezogen werden können. Maßgebend hierfür ist die vom Belegenheitsfinanzamt festgestellte wirtschaftliche Einheit.

Voraussetzungen der Familienheimbefreiung

  • der Erblasser nutzte die Wohnung bis zum Erbfall selbst
  • der Erwerber (Ehegatten, Kindern sowie Kindern verstorbener Kinder) bestimmt die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung

Umfang der Begünstigung

  • maßgeblich ist die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelte wirtschaftliche Einheit


Bindungswirkung des Feststellungsbescheids

  • der Feststellungsbescheid hat hinsichtlich Grundstückswert und Umfang der wirtschaftlichen Einheit Bindungswirkung für den Erbschaftsteuerbescheid
  • mögliche Einwendungen müssen bereits im Feststellungsverfahren erhoben werden


Risiko der Nachversteuerung

  • die zehnjährige Behaltensfrist erstreckt sich auf die gesamte wirtschaftliche Einheit
  • wird innerhalb dieses Zeitraums zum Beispiel ein einbezogenes Gartengrundstück abgeteilt und veräußert, kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen


Fazit
Das Urteil erhöht die Bedeutung des Feststellungsverfahrens. Feststellungsbescheid, Grundstücksstruktur und geplante Verfügungen sollten deshalb frühzeitig gemeinsam geprüft werden.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Familienheimbefreiung PDF.

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