STEUERN | 23. Oktober 2026

Erbschaft-
steuer auf
dem Prüfstand
des Bundes-
verfas-
sungs-
gerichts

Erste Hinweise auf mögliche Entwicklung – die Entscheidung steht noch aus

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13. Oktober 2026 über zwei wichtige Verfahren zur Erbschaftsteuer verhandelt. Im Mittelpunkt standen dabei die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Übertragung von Unternehmen. Erfahrungsgemäß ist mit einer Entscheidung innerhalb von drei bis sechs Monaten, sprich im ersten Quartal 2027, zu rechnen.

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes – Bayerischer Vorstoß wenig erfolgversprechend

Bayern hält wesentliche Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz, zu den persönlichen Freibeträgen und zu den Steuersätzen für verfassungswidrig, da es die Zuständigkeit beim Bund und nicht bei den Ländern sieht.

Da sich für die Argumentation keine breite Unterstützung abzeichnete, scheint ein Erfolg des Antrages eher unwahrscheinlich.

2. Verschonung von Betriebsvermögen – das eigentliche Kernverfahren

Deutlich größere praktische Bedeutung hat die Frage, ob die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen gegenüber der Besteuerung von Privatvermögen eine verfassungswidrige Ungleichbe-handlung darstellen. Bei den Verhandlungen stand vor allem die Verschonungsbedarfsprüfung im Fokus, die Betriebsvermögen mit einem steuerlichen Wert von mehr als EUR 26 Mio. betrifft.

Eine eindeutige Tendenz des Gerichts war nicht erkennbar. Sollte das Gericht einzelne Regelungen beanstanden, könnte insbesondere die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG betroffen sein.

Handlungsempfehlung

Unternehmern, die eine Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge planen, empfehlen wir, diese zeitnah zu überprüfen und ggf. anzugehen, da insbesondere bei größerem Unternehmensvermögen die bestehenden Verschonungsregelungen erhebliche steuerliche Vorteile bieten könnten.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Erbschaftsteuer-Pruefstand-2 PDF.

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