STEUERN | 18. november 2025
Homeoffice als Steuerfalle
Wissenswertes für Selbständige und Unternehmer
Setzen Selbständige oder Unternehmer ihr häusliches Arbeitszimmer in Haus oder Eigentumswohnung als Betriebsausgabe ab, kann dies ungewollt die Besteuerung stiller Reserven auslösen, wenn der Raum dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. In diesem Fall würde der Wertzuwachs der betrieblich genutzten Räume besteuert.
Abzugsvoraussetzungen
Der volle Betriebsausgabenabzug setzt voraus, dass der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt.
Mögliche Gestaltungswege
- Ansetzen eines Pauschbetrages von 1.260 EUR
- Ansetzen eines Tagespauschale von 6 EUR pro Tag, maximal 1.260 EUR pro Jahr bei der kein spezifischer Raum zugeordnet wird
- Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein steuerliches Arbeitszimmer, indem der private Nutzungsanteil des Raums mindestens 50 % beträgt
- Einhaltung der Bagatellgrenze von bis zu 20.500 EUR
Fazit
Die Steuerfalle greift, wenn die über Jahre erzielten Steuerminderungen durch die Raumkosten deutlich niedriger sind als die Besteuerung des Wertanstiegs der betrieblich genutzten Räume. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Voraussetzungen und daraus abgeleitete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen sind deshalb äußerst empfehlenswert.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Steuerfalle-Homeoffice PDF.