STEUERN | 24. November 2025

ZWEITES BMF-SCHREIBEN ZUR E-RECHNUNG

Präzisierung der Prüfpflichten und Fehlerklassifikationen

Am 15.10.2025 hat die Finanzverwaltung ein weiteres Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht, das die bereits seit 01.01.2025 geltenden Pflichten zum Empfang von E-Rechnungen konkretisiert, anpasst und umfangreiche Änderungen am Umsatzsteuer Anwendungserlass (UStAE) vornimmt. Damit unterstreicht die Finanzverwaltung die Bedeutung einer zuverlässigen Validierung von E-Rechnungen und präzisiert Prüfpflichten sowie Fehlerklassifikationen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

I. Anwendungsbereich, Zeitplan und Übergangsregelungen

II. Zentrale Neuerung: Drei Fehlerklassen und ihre umsatzsteuerlichen Folgen

1. Formatfehler (Rn. 6a)
2. Geschäftsregelfehler (Rn. 6b)
3. Sonstige Inhaltsfehler (Rn. 35a)

III. Validierungspflichten und Rechnungseingangsprüfung: Abgrenzung und Zusammenspiel

IV. Pflichtangaben im strukturierten Teil und Vorrang bei Hybridformaten

V. Besondere Fälle: Kleinbetragsrechnungen, Kleinunternehmer, Fahrausweise

VI. Gutschriften, § 17 UstG und Rechnungsberichtigung

VII. Dauerschuldverhältnisse und wiederkehrende Leistungen

VIII. Praktische Empfehlungen für Unternehmen

Fazit

Das zweite BMF Schreiben sorgt für mehr Klarheit zu Validierungs- und Prüfungspflichten, führt eine differenzierte Fehlerklassifikation ein und konkretisiert die Anforderungen an Pflichtangaben und Formate. Unternehmen sollten ihre internen Abläufe zeitnah darauf anpassen, um einen rechtssicheren Vorsteuerabzug und reibungslose E-Rechnungsprozesse zu gewährleisten.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Zweites-BMF-Schreiben PDF.

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