STEUERN | 19. August 2026

ERBSCHAFTSTEUER AUF DEM PRÜFSTAND

Bundesverfassungsgericht setzt für Oktober 2026 zwei mündliche Verhandlungen an

Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer steht im Oktober 2026 erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Eine Entscheidung zur künftigen Vorgehensweise wird vermutlich erst im Jahr 2027 erfolgen.

Welche Punkte werden diskutiert?

Im Mittelpunkt steht insbesondere die Frage, ob die aktuellen Begünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind und das heutige Verschonungssystem den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.

Weiterhin geht es unter anderem um

  • die Bewertung von Grundbesitz
  • die persönlichen Freibeträge sowie
  • die Steuersätze.

Hintergrund ist, dass die aktuellen Freibeträge und Steuersätze die erhebliche Entwicklung der Immobilienpreise und die Preissteigerungen der vergangenen Jahre nicht ausreichend berücksichtigen.

Handlungsempfehlung

Insbesondere bei Unternehmensübertragungen empfehlen wir, die geplante Nachfolge zeitnah zu überprüfen und anzugehen, da diese nach derzeit geltendem Recht steuerlich günstiger ausfallen könnte als nach einer möglichen Reform.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Erbschaftsteuer-Pruefstand PDF.

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