WIRKSAMER WIDERRUF DER DIENSTWAGENNUTZUNG MÖGLICH

Das Bundesarbeitsgericht hat sich jüngst erneut mit der Möglichkeit des Widerrufs der beruflichen und privaten Nutzung eines Dienstwagens befasst – mit dem Ergebnis, dass ein Widerruf für Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

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Scheinselbstständigkeit

Für Unternehmen gilt es stets zu prüfen, ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Gelangt die Deutsche Rentenversicherung nämlich im Zuge einer Prüfung zu dem Schluss, dass ein als selbstständig eingestufter Auftragnehmer in Wahrheit ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer ist, hat das weitreichende Konsequenzen.

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