Das BAG hat mit Urteil vom 25.03.2026 entschieden, dass arbeitsvertragliche Klauseln, die im Fall einer Kündigung eine automatische Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung vorsehen, unwirksam sein können.
Löschung von sog. überobligatorischen Daten aus dem Handelsregister
Während der BGH im Jahr 2024 in zwei Beschlüssen festgehalten hatte, dass es für im Handelsregister zwingend einzutragende Tatsachen keinen Löschungsanspruch auf die Daten gebe (Art. 17 DS-GVO), hat er nun entschieden, dass für nicht in das Handelsregister einzutragende Tatsachen ein Löschungsanspruch besteht (Beschluss vom 18. Februar 2026 – II ZB 2/25).
Personenbezogene gewerberechtliche Erlaubnisse sind nicht übertragbar
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertritt in einem jüngeren Beschluss die Auffassung, dass eine einem Einzelunternehmer erteilte öffentlich-rechtliche Erlaubnis im Zuge der Unternehmensumwandlung nicht auf die GmbH übergeht, deren Geschäftsführer der Unternehmer selbst ist.
WIRKSAMER WIDERRUF DER DIENSTWAGENNUTZUNG MÖGLICH
Das Bundesarbeitsgericht hat sich jüngst erneut mit der Möglichkeit des Widerrufs der beruflichen und privaten Nutzung eines Dienstwagens befasst – mit dem Ergebnis, dass ein Widerruf für Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Vereinfachungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D)
Die EU-Kommission strebt mit dem sog. „Omnibus“-Paket Vereinfachungen in den Bereichen nachhaltige Finanzberichterstattung, Taxonomie und Sorgfaltspflichten in puncto Nachhaltigkeit an. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern.
BGH Urteil: Bagatellisierung offenlegungspflichtiger Tatsachen beim Immobilienkauf
Mit Urteil vom 21.06.2024 – V ZR 79/23 äußerte sich der Bundesgerichtshof jüngst zu einer unter Gewährleistungsausschluss verkauften Souterrain-Wohnung, bei der auf Feuchtigkeitsschäden hingewiesen wurde, die Wohnung sich aber später als Totalsanierungsfall erwies.
D&O-Versicherung: Einheitliche Prozesssituation
Eine Versicherung für Directors and Officers ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die die Versicherten gegen die finanziellen Folgen eines beruflichen Fehlers absichert.