Löschung von sog. überobligatorischen Daten aus dem Handelsregister

Während der BGH im Jahr 2024 in zwei Beschlüssen festgehalten hatte, dass es für im Handelsregister zwingend einzutragende Tatsachen keinen Löschungsanspruch auf die Daten gebe (Art. 17 DS-GVO), hat er nun entschieden, dass für nicht in das Handelsregister einzutragende Tatsachen ein Löschungsanspruch besteht (Beschluss vom 18. Februar 2026 – II ZB 2/25).

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WIRKSAMER WIDERRUF DER DIENSTWAGENNUTZUNG MÖGLICH

Das Bundesarbeitsgericht hat sich jüngst erneut mit der Möglichkeit des Widerrufs der beruflichen und privaten Nutzung eines Dienstwagens befasst – mit dem Ergebnis, dass ein Widerruf für Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

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