Am 15.10.2025 hat die Finanzverwaltung ein weiteres Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht, das die bereits seit 01.01.2025 geltenden Pflichten zum Empfang von E-Rechnungen konkretisiert, anpasst und umfangreiche Änderungen am Umsatzsteuer Anwendungserlass (UStAE) vornimmt. Damit unterstreicht die Finanzverwaltung die Bedeutung einer zuverlässigen Validierung von E-Rechnungen und präzisiert Prüfpflichten sowie Fehlerklassifikationen.
Homeoffice als Steuerfalle
Setzen Selbständige oder Unternehmer ihr häusliches Arbeitszimmer in Haus oder Eigentumswohnung als Betriebsausgabe ab, kann dies ungewollt die Besteuerung stiller Reserven auslösen, wenn der Raum dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. In diesem Fall würde der Wertzuwachs der betrieblich genutzten Räume besteuert.
Forschungszulage für steuerpflichtige Unternehmen
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung, die Unternehmen bei FuE-Vorhaben folgender Kategorien unterstützt:
Steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen
Bundestag und Bundesrat haben am 11. Juli 2025 den Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Ziel dieses Programms ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. Mai 2025 den Referentenentwurf für ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm vorgelegt. Ziel dieses Programms ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize zu stärken.
Antrag auf Grundsteuererlass bis zum 31.03.2025 stellen
Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen?
Nach § 34 GrStG ist die Grundsteuer auf Antrag zu erlassen:
Steuerliche Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. November 2024 (VI R 21/22) über die steuerliche Behandlung der Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter befunden.